Die Gründung einer Betreibergesellschaft ist die wichtigste Voraussetzung, die zu erfüllen ist, bevor öffentliche oder private Förderungen beantragt werden können.
Eine Schätzung der Betriebskosten und der Einnahmen des Museums wurde auf dem Boden von Erfahrungswerten der Rheinland Verlags- und Betriebsgesellschaft, Brauweiler, vorgenommen. Unter Berücksichtigung eines Etats für die Ausrichtung von Ausstellungen und den Ankauf von Kunstwerken ergibt sich ein Differenzbetrag , der von der Betreibergesellschaft aufgefangen werden muß.
Die Betreibergesellschaft sollte drei Komponenten haben:
Bei einer solchen Konstruktion wäre keiner der Beteiligten übermäßig belastet. Die Sponsoren würden sich für ein überregionales Projekt engagieren und dafür einen Preis bezahlen, der niediger ist als die üblichen Kosten für ein regionales Projekt. Die Ausgaben aus Sponsorentätigkeit werden steuerlich wie Betriebsausgaben behandelt.
Die Gemeinden und Landkreise würden einen erheblichen Impuls für die Förderung des Fremdenverkehrs in der Region setzen.
Der Freistaat Bayern würde unter Beweis stellen, daß der Verdacht, er betreibe eine ausschließlich hauptstadtzentrierte Kulturpolitik, unbegründet ist.
Die Betreibergesellschaft soll aus drei Mitgliedern bestehen:
Sponsorenring und Betreibergesellschaft müssen vertraglich konstituiert werden. Vertragsentwürfe liegen vor.
Die Gründung einer Betreibergesellschaft ist die Voraussetzung sowohl für eine erfolgreiche Beantragung von Fördermitteln aus Interreg III und dem Bayerischen Kulturfond als auch für die Gewinnung von Sponsoren.
Der erste Schritt zu einer Realisierung des Projektes ist daher die Gründung des Sponsorenringes, dann die Konstituierung der Betreibergesellschaft - unter Beteiligung des Freistaates Bayern.